WIR SANIEREN MIT ASBEST
belastete Brandschutzklappen
Die Werner System-Demontage GmbH bietet ihren Kunden auch die Demontage von asbestbelasteten Brandschutzklappen aus raumlufttechnischen Anlagen aller Art an.
Brandschutzklappen – kurz BSK genannt – sind Luftdurchführungen in Brandschutzwänden. Diese sind mit Messtechnik verbunden, schließen automatisch bei Rauch und Feuer, um ein Übergreifen von Feuer auf andere Gebäudeabschnitte zu verhindern. Brandschutzklappen sind alle zwei Jahre prüfpflichtig.
Bis zum Jahr 1989 wurden in diesen Brandschutzklappen Dichtungen und Klappenblätter aus Asbest verbaut. Jetzt müssen viele Tausend dieser alten Brandschutzklappen in Krankenhäusern, in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden aber auch in Industrie und Produktion saniert werden, weil sie von den Prüfern aufgrund ihrer Asbesthaltigkeit nicht mehr geprüft werden können und somit als nicht länger zulässig markiert werden.
Hier finden Sie eine Liste von Brandschutzklappen, die laut Gesamtverband Schadstoffsanierung asbesthaltige Bauteile beinhalten.
Hinweise für Ihre Sanierung
Ein Ausbau von asbesthaltigen Brandschutzklappen darf nur von behördlich zugelassenen Fachfirmen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I Nummer 2.4 Absatz 4 durchgeführt werden. Es ist eine Sachkunde nach Anlage 3 der TRGS 519 nachzuweisen und die Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 14 der TRGS 519 sind umzusetzen.
Nach Festlegung des Länderausschusses für Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik (LASI) in den „Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung“ (LV 45), hier Leitlinien Anhang I 2.5 und Anhang I 2.6, sind Prüf- und Wartungstätigkeiten, die an asbesthaltigen Brandschutzklappen regelmäßig durchgeführt werden, Instandhaltungsarbeiten im Sinne der Nummer 2.3 der TRGS 519. Gemäß der LV 45 (3. überarbeitete Auflage mit Ergänzung Abschnitt I „Asbest“) hat der LASI folgendes ausgeführt:
- Sowohl bei den regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen als auch beim Ausbau bzw. Austausch solcher Klappen sind die asbestspezifischen Regelungen der Gefahrstoffverordnung zu beachten.
- Für die Prüfungen (und die Demontage, Anm. d. Red.) von asbesthaltigen Brandschutzklappen besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Amt für Arbeitssicherheit. Hierbei ist eine eine Zulassung für Arbeiten an Asbestprodukten und eine Sachkunde nach Anlage 3 der TRGS 519 nachzuweisen.
- Können Asbestfasern im Rahmen der Wartung durch die Auslässe der Lüftungsanlage in die Räume, die an die Lüftung angeschlossen sind, gelangen, sind Freimessungen dieser Räume erforderlich. Diese sind im Arbeitsplan vorzusehen.
- Somit muss für eine Lüftungsanlage eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach der Gefahrstoffverordnung und insbesondere deren Anhang I Nr. 2.4 „Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdungen durch Asbest" erstellt werden.
Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwachen die Einhaltung der LASI und der TRGS, somit stellt die Sanierung von Brandschutzklappen keine „Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 2.10“ darstellen. Entsprechende Anfragen und fehlerhafte Ausschreibungen werden von uns mit dem Hinweis auf die mangelnde Gesetzeskonformität zurückgewiesen.
Wenn Sie sich als Betreiber einer RLT-Anlage entscheiden, diese gesetzeskonform zu sanieren, sind wir von der Werner System-Demontage GmbH der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Fragen und Antworten zum Thema asbestbelastete Brandschutzklappen
Brandschutzklappen sind Teile von Lüftungsanlagen, welche in der Regel in Wänden und Decken verbaut sind. Im Falle eines Brandes werden die Brandschutzklappen automatisch ausgelöst, das heißt, die Klappe im Inneren fällt zu. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Feuer und Rauch über die Gebäudelüftung ausbreiten.
In Brandschutzklappen wurden asbesthaltige Bauteile in Deutschland bis in das Jahr 1989 verbaut.
Asbesthaltige Bauteile bei Brandschutzklappen sind das fallende/verschließende Klappenblatt und/oder die Anschlagdichtung des Klappenblattes.
Brandschutzklappen müssen jährlich geprüft werden. Für das Prüfen von Brandschutzklappen ist es notwendig, dass das Klappenblatt ausgelöst/fallen gelassen wird. Hierbei werden bei asbesthaltigen Brandschutzklappen Asbestfasern freigesetzt. Da aber keine Fasern freigesetzt werden dürfen, darf das prüfende Institut keine Prüfung durchführen. Schon bei einem manuellen Abtasten wie es manche Prüfinstitute anbieten könnten Asbestfasern freigesetzt werden.
Asbesthaltige Brandschutzklappen müssen von den Prüfern „totgeschrieben“ werden, was wiederum laut Bauordnungsrecht einen Mangel darstellt. Dies hat zur Folge, dass asbesthaltige Brandschutzklappen ersetzt werden müssen.
Mit der 2018 erschienenen Lasi und der beinhalteten Ergänzung für Asbest muss der Ausbau von asbesthaltigen Brandschutzklappen laut I 2.6 gemäß der TRGS 519 Abschnitt 14 durchgeführt werden. Dieser Abschnitt schreibt vor, diverse Schutzmaßnahmen bei dem Ausbau der asbesthaltigen Brandschutzklappe zu ergreifen. Hierzu gehören unter anderem die Errichtung einer Abschottung (Schwarzbereich) als Trennung vom Weißbereich, Unterdruckhaltegerät, Unterdruckkontrollgerät, 4-Kammer-Personalschleuse und Freimessung vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen.
Die Asbestprodukte müssen in feste Kunststoffbehälter, Big Bags, Plattenbags oder Fässer verpackt und verschlossen werden. Auch für den Abtransport der Asbestprodukte gelten Sonderregelungen: Transportgenehmigung, Entsorgungsnachweis und Abfallbegleitschein sind erforderlich. Zu beachten ist die AVV 170605*.
Sie haben weitere Fragen? Dann fordern Sie jetzt unser Infoblatt Ablauf Asbestsanierungen an.
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